Grundsteuer-Reform

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde 2019 mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Dabei haben die Länder die Möglichkeit erhalten, mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen. Das Land Sachsen hat davon Gebrauch gemacht.

Ab 2025 soll eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Dafür müssen im Zeitraum 1. Juli bis 31. Januar 2023 alle Grundstückseigentümer eine Erklärung abgeben, die dann Basis für eine ab 01.01.2025 gültige Neubewertung sein wird.

Wichtig - alle Eigentümer werden rechtzeitig vor Beginn der Erklärungsabgabe ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, in dem wichtige Informationen enthalten und Termine genannt sind.

Weitere Informationen zum Thema "Grundsteuer und Grundsteuerreform" stehen zum Download in diesem Flyer bzw. auf der Webseite des Staatsministerium der Finanzen des Freistaat Sachsen zur Verfügung.